Kodex der Vampire

Kodex der Vampire
Hier stehen die Gesetze niederschrieben, die der Norm der Vampirgesellschaft angehören.
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1. Geheimhaltung
» Ein Sterblicher darf niemals zu viel über Vampire in Erfahrung bringen. Menschen, die sich zu viel Wissen über uns angeeignet haben, werden entweder getötet oder – in seltenen Fällen – zu unseresgleichen macht. «
2. Das Verletzen von Menschen
» Menschen dürfen zwar getötet werden und man kann sich an ihnen laben, allerdings sollte dies im Stillen und vor nicht vielen Menschenmassen geschehen. «
Eine nie niedergeschriebene Ergänzung dessen besagt ebenfalls, dass man Menschen nicht aus reiner Mordlust töten darf.
3. Liebesbeziehungen mit anderen Wesen
» Ein Vampir darf niemals eine durch Liebe geprägte Bindung mit einem Menschen oder einem Werwolf, sowie anderen Wesen, welches nicht der Vampirgesellschaft angehörig ist eingehen. Dies gilt als höchst verpönt und unrein und gilt es zu verachten ! «
4. Verachtung gegenüber dem Feind
» Das Leben der Werwölfe und der Werwolf selbst gilt es zu verachten. Ob Rudelangehörige oder Einzelgänger, wir leben in Feindschaft zueinander. Selbst wenn du Sympathien zu ihnen aufbauen solltest, muss deine Treue stets deinesgleichen gelten. «